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Neues Gesetz soll Telefonbetrug eindämmen

12. August 2009 [ Kein Kommentar ]

Viele Leute kennen dieses Ärgernis mit unerwünschten Werbeanrufen. Die Branche des Telefonmarketing konnte in den letzten Jahren ein beständiges Wachstum verbuchen. Leider stieg damit auch die Anzahl der unseriösen Verkäufer stetig an. Dem soll nun aber ein Riegel vorgeschoben werden.

Die Urteile von Gerichten wiesen schon länger daraufhin, dass Telefonwerbung nur mit Einverständnis der Angerufenen zulässig sei. Viele Anbieter aber haben sich bis jetzt immer wieder über dieses Gebot hinweggesetzt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, welches am 4. August 2009 in Kraft getreten ist, verabschiedet. Dieses Gesetz soll auf der einen Seite die schwarze Schafe in der Telefonmarketingbranche mit der Androhung von härteren Strafen abschrecken. Auf der anderen Seiten sollen auch die Rechte der Verbraucher gestärkt werden.

Geldstrafen bei unerlaubten Anrufen

Zukünftig dürfen nur noch Personen zu Werbezwecken angerufen werden, die ausdrücklich erklärt haben, dass sie mit dem Erhalt von Werbeanrufen einverstanden sind.

Wenn ein Unternehmen dann beim Verbraucher, der dieses Einverständnis nicht gegeben hat, zu Werbezwecken anruft, drohen diesem Unternehmen eine Geldstrafen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro

Ebenso ist jedem Unternehmen der Anruf mit unterdrückter Rufnummer untersagt, so dass der Verbraucher nicht von unliebsamen Anrufern überrascht wird. Ein Verstoß gegen dieses Gebot sanktioniert der Gesetzgeber mit einer Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro.

Erweiterung des Widerrufsrechts

Die Verträge, die der Angerufene am Telefon abschließt, werden zukünftig für ihn leichter zu widerrufen sein. Dies betrifft insbesondere alle Verträge über die Lieferung von Printmedien sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen. Vor der Gesetzesänderung gab es für derartige Verträge keine Möglichkeit des Widerrufs. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung wird dem Verbraucher aber auch für derartige Verträge ein Widerrufsrecht gewährt. Diese Widerrufsrecht wird dem Verbraucher unabhängig davon gewährt, ob es sich bei dem Werbeanruf, der zum Vertragsabschluss führte, um einen erlaubten oder unerlaubten Anruf gehandelt hat.

Weiterhin können alle Verbraucher dank des neuen Gesetzes per Telefon oder Internet abgeschlossene Verträge bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung kündigen, falls sie zuvor nicht ordnungsgemäß über das ihnen zustehende Widerrufsrecht informiert worden sind. Das Widerrufsrecht bleibt auch dann bestehen, wenn der Verkäufer bereits mit der Umsetzung des Vertrags begonnen hat. Dadurch sollen insbesondere untergeschobene Verträge im Internet für den Verkäufer finanziell uninteressant werden.

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Autor/in: Markus Schmidt Abo: RSS-Feed | Mehr...


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